Dienstag, 3. März 2009

Ratzfatz…

… wurde das Urteil im Fall des Ministerpräsidenten Althaus gefällt.

33.000 Euro für die Staatskasse und 5.000 Euro für die Hinterbliebenen.

Ich lasse das mal unkommentiert im Raume stehen. Schadensersatzansprüche sind sicherlich sowohl in Deutschland als auch in Österreich “diskussionsfähig”. Wer z.B. hierzulande über Monate unschuldig in Untersuchungshaft sitzt, darf seinen Verdienstausfall mehr oder weniger aus der eigenen Tasche bestreiten, denn was der Staat diesbezüglich an Ausgleich zahlt ist m.E. nicht nur ein schlechter Witz sondern zugleich eine handfeste Bestrafung von Unschuldigen.

Nun denn, im Fall Althaus ist nicht nur – ungewöhnlicherweise - die Sache nunmehr ratzfatz aus der Welt geräumt, sie begünstigt zudem die Staatskasse und schlägt den Hinterbliebenen zugleich ins Gesicht. Wie berechnen die eigentlich sowas?

  1. Schuld nachgewiesen.
  2. Verlust von Ehefrau und Mutter = 5.000 Euro nach KLR, oder was?

Ministerpräsidententotfahrerundichzahlmichausderaffärebonus? Nee – sowas gibt es ja nicht wirklich, oder? Ein dreifaches Hoch auf die deutsche / österreichische Rechtsprechung!

Zum Kotzen

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